1) Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

…ist gesetzlich in § 14 des Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert und somit wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Erziehung sowie eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung. Dieses Recht versucht der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz mit seinen Angeboten und Maßnahmen zu sichern, welche sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie an Eltern und andere Erziehungsberechtigte richten.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, Kritik annehmen und konstruktiv umsetzen zu können. Ebenfalls die Fähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen zu erlernen und darüber hinaus eigenverantwortlich sowie verantwortungsvoll gegenüber Mitmenschen zu handeln.

Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen durch die Angebote und Maßnahmen befähigt werden, Kinder und Jugendliche in ihren Vorgehensweisen zu unterstützen.

Angebote und Maßnahmen

Die Angebote und Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind umfangreich und reichen von vertraulichen Beratungsgesprächen bis hin zu Schulveranstaltungen im Rahmen der Schulzusammenarbeit. Themen sind hierbei:

  • Sucht und Schulische Suchtprävention
  • Gesundheitserziehung
  • Mobbing und Gewalt
  • Jugendarbeitsschutz
  • Sexualpädagogik
  • Rechtsextremismus
  • Medienpädagogik
  • Lebensplanung und Lebensbewältigung

Ansprechpartner/in:

Adriana Ruiu (Kontakt …)

2) Fragen zu einem Thema ...

Mediennutzung und Medienerziehung

In der heutigen Zeit ist das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ohne Medien und hauptsächlich von Medien, welche den Zugang zum Internet ermöglichen, nicht mehr wegzudenken. Smartphones und Tablets gehören zum festen Bestandteil des Aufwachsens und vergrößern die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen auf ein digitales – nicht zu unterschätzendes – Maß. Der Umgang mit den sogenannten neuen Medien und insbesondere den Onlinemedien ist hierbei nicht nur eine große Bereicherung in der außerschulischen Bildungsarbeit und im Freizeitbereich der jungen Menschen, sondern birgt auch Gefahren mit sich wie Cybermobbing, das sogenannte „Hate Speech“, sexuelle Übergriffe im Netz, Datenschutzmissbrauch, Internetseiten pro Anorexie oder pro Rechtsextremismus etc. Letztlich sind alle Themen aus dem realen Leben auch in der digitalen Lebenswelt zu finden. Im Umgang mit den neuen Medien gilt es die Kinder und Jugendlichen zu schulen, um sie für einen sicheren Umgang mit den neuen Medien fit zu machen. Hier findest du/finden Sie Informationen zum sicheren Umgang im Internet: www.klicksafe.de

Mobbing und Cybermobbing

Was ist Mobbing?

Der Begriff Mobbing kommt aus dem englischen Verb „to mob“ und bedeutet „anpöbeln, belästigen“. Mobbing bedeutet, dass eine Person von mehreren Menschen absichtlich „fertig gemacht“ wird in Form von immer wiederkehrenden und über einen längeren Zeitraum stattfindenden Handlungen.

Das können sein …

  • Körperliche Attacken: Zum Beispiel Schlagen, Treten, Schubsen;
  • Verbale Attacken: Zum Beispiel Drohen, Beleidigen, Hänseln, Bloßstellen, für dumm erklären, kritisieren, Beschuldigen;
  • Nonverbale Attacken: Zum Beispiel die Augen verdrehen, Ignorieren, Grimassen schneiden, Auslachen, Schweigen;
  • Angriffe auf das Eigentum: Zum Beispiel das Beschädigen, Wegnehmen und Verstecken von Sachen;
  • Angriffe auf das Ansehen: Zum Beispiel Lästern, Kritisieren, Gerüchte verbreiten, Unwahrheiten erzählen und den Ruf schädigen;
  • Angriffe auf soziale Beziehungen: Zum Beispiel schlecht machen, Freunde „ausspannen“, den Kontakt zu anderen unterbinden;

Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing bedeutet Mobbing im Internet und findet besonders in sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Facebook, Twitter etc. statt. Meist sind die Menschen, die im Internet mobben keine fremden Menschen. Der Betroffene kennt sie aus der Schule oder seiner Freizeit, wie zum Beispiel aus dem Verein.

Warum wird überhaupt gemobbt?

Beim Mobbing geht es immer darum einen anderen Menschen zu erniedrigen, um sich selbst besser, sicherer, klüger und stärker zu fühlen. Dahinter stecken oft ungelöste Konflikte, Konkurrenzkampf, Langeweile, die Suche nach einem Blitzableiter für Frust oder Unsicherheit. Der Betroffene, der gemobbt wird, ist nicht Schuld an seiner Situation, egal was Mitschüler oder vielleicht sogar Erwachsene sagen. Denn in einer Gemeinschaft muss jeder akzeptiert werden wie er ist.

Mobbing in der Schule?

Findet Mobbing in deiner Schulklasse statt, dann sind alle Schüler beteiligt. Dabei gibt es drei Gruppen in dem Mobbingprozess. Einmal die „Hauptmobber“ und die „Mitmacher“, dann die „Raushalter“ und als letzte Gruppe die „Verteidiger“, die versuchen dem betroffenen Schüler zu helfen. Oft ist die Gruppe der Hauptmobber, Mitmacher und der Raushalter so groß und stark, dass der gemobbte Schüler und die Klassenkameraden, die sich für ihn als Verteidiger einsetzen, nichts an der Mobbingsituation verändern können. Deswegen ist es in der Schule fast nur mit der Unterstützung der Erwachsenen möglich, Mobbing in der Klasse zu stoppen.

Was tun gegen Mobbing?

Der Betroffene sollte mit einer Person seines Vertrauens sprechen. In der Schule sind es die Lehrer, die Sozialarbeiter oder auch die Schulleitung. Denn: Mobbing ist kein Spaß. Mobbing ist körperliche und/oder seelische Gewalt. In der Freizeit kann die Vertrauensperson der Trainer im Sportverein sein oder der Sozialarbeiter im Jugendzentrum. Ebenso ist das Gespräch mit den Eltern sehr wichtig. Gemeinsam können Strukturen von Mobbing aufgedeckt werden und Lösungen gefunden werden.

Hier findest du/finden Sie Informationen und Angebote rund um das Thema:
www.schueler-gegen-mobbing.de

Rassismus und Rechtsextremismus

Eine rassistische und/oder rechtsextreme Haltung zu haben bedeutet sich höherwertiger als andere Menschen zu betrachten. Rechtsextreme richten ihre Verachtung gegen Menschen anderer nationaler Herkunft, Sprache, Hautfarbe, Kultur und Religion. Rassismus als Überbegriff richtet sich dabei nicht nur auf die eben genannten Merkmale, sondern gegen Menschen des anderen Geschlechts, Menschen mit einer homosexuellen Orientierung, Menschen mit Behinderung und weitere Gruppierungen in der Minderheit.

Die Faszination rechtsextremer Gruppen für Jugendliche ist hoch und nicht selten rutschen junge Menschen in diese Szene. Oft hat es gar nichts mit der Gesinnung zu tun, sondern mit den Angeboten und sozialen und gesellschaftlichen Gegebenheiten. In der Szene erfahren sie neben den Freizeitaktivitäten Gemeinschaft, Halt und Orientierung, die ihnen begründet durch das Erwachsenwerden und ihrer persönlichen sozialen Lebenssituation fehlen.
Um den Jugendlichen einen Ausstieg zu ermöglichen ist es wichtig sie nicht auszugrenzen. Sie sollten erfahren, dass sie als Mensch akzeptiert werden, aber ihre politische Gesinnung keine Akzeptanz findet.

Kinder und Jugendliche sind oft ohnmächtig, wenn sie aufgrund ihrer Herkunft, Religion und Hautfarbe Opfer rechtsextremer physischer und/oder psychischer Gewalt werden. Egal in welchem Rahmen die Gewalt stattfindet – sei es in der Schule, in Vereinen oder im privaten Umfeld -, so sollte offen darüber geredet werden und Hilfe bei Erwachsenen gesucht werden. Eltern und Beziehungs- und Vertrauenspersonen sind für die jungen Menschen wichtige Ansprechpartner.

Hier findest du/finden Sie Informationen und Angebote rund um das Thema:

http://www.ida-nrw.de/
http://www.mediathek-gegen-rassismus.de/
http://www.ak-ruhr.de/
http://www.ausstieg-zum-einstieg.de/
http://www.aussteiger.nrw.de/Aussteigerprogramm.pdf
http://www.backup-nrw.de/
http://www.andersundgleich-nrw.de/
http://www.vielfalt-statt-gewalt.de/UEber-uns.168.0.html
http://www.opferberatung-rheinland.de/

Sucht und Drogen

Von einer Sucht kann gesprochen werden, wenn eine Person merkt ohne eine legale oder illegale Droge (stoffliche Sucht) oder einer Handlung (nichtstoffliche Sucht) nicht mehr auskommen zu können. Hierbei findet ein Kontrollverlust statt – die Sucht stellt sich über den Willen. Oft ist es ohne Hilfe von außen nicht mehr möglich der Sucht zu entgehen.

Stoffliche Süchte sind legale Drogen wie Alkohol, Zigaretten und Medikamente und illegale Drogen wie Marihuana (pflanzliche Drogen) und wie Ecstasy, Heroin und Kokain (chemischen Drogen). Nichtstoffliche Süchte sind Handlungen wie beispielsweise die Computerspielsucht, Kaufsucht und Onlinesucht.

Hier findest du/finden Sie Informationen und Angebote rund um das Thema:

http://www.bzga.de/
http://www.ginko-stiftung.de/
http://www.kmdd.de/Home.htm
http://www.drugcom.de/

Liebe und Sexualität

Die erste Liebe und die ersten sexuellen Erfahrungen sind und bleiben immer aufregend. Oft gibt es viele Fragen zu dem Thema. Ab wie vielen Jahren darf ich mit jemandem Sex haben? Gelten die gleichen Gesetze auch für homosexuelle Paare? Wie schützen wir uns am Besten? Wie verhüten wir am Sichersten? Wie rede ich mit meinem Partner darüber?

Informieren und beraten lassen kannst du dich /können Sie sich bei:

http://www.profamilia.de/jugendliche.html
http://www.gib-aids-keine-chance.de/

3) Ausgehen ohne Eltern

Informationen zum Erziehungsauftrag

Das Jugendschutzgesetz regelt in welchem Alter und bis wieviel Uhr ihre Tochter oder ihr Sohn Veranstaltungen wie Konzerte, Discotheken, Kneipen oder Kinobesuche besuchen dürfen. Dabei können sie zum Besuch bei Veranstaltungen, bei der eine/ ein Erziehungsberechtige/r dabei sein muss bzw. ihr Kind dadurch länger die Veranstaltung besuchen kann, ihr Kind in die Obhut einer Person ihres Vertrauens geben, ohne dass sie selbst mitgehen müssen. Das heißt, dass sie somit für eine begrenzte Zeit ihre Aufgaben an diese Vertrauensperson abgeben. Hierfür können sie sich den Vordruck „Erziehungsauftrag“ ausdrucken, den ihr Kind und die Erziehungsberechtigte Person während der Veranstaltung mit ihren Ausweisen mitführen müssen.

Ansprechpartner/in:

Adriana Ruiu (Kontakt …)

Formular Erziehungsbeauftragung (PDF)

Wer kann Vertrauensperson werden?

Die/der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein. Dabei muss jene/r reif genug sein und den vertrauensvollen Aufgaben der Beaufsichtigung gewachsen und in der Lage sein ihrem Kind verantwortungsvolle und notwendige Unterstützung bieten zu können.

Was ist in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten erlaubt?

  • Der Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren
  • Der Besuch von Tanzveranstaltungen durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
  • Der Besuch von Gaststätten durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

Was gilt es weiterhin zu beachten?

  • Stellen sie bei abendlichen Veranstaltungen die Heimfahrt ihres Kindes sicher
  • Stellen sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung ihre Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol steht

Alkohol und Rauchen in der Öffentlichkeit

  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken und nicht rauchen
  • Jugendliche bis 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keine Tabakwaren kaufen und nicht rauchen
  • Jugendliche bis 18 Jahre dürfen keine branntweinhaltigen Getränke (wie Rum oder Wodka) ebenso wie damit gemischte Mixgetränke (Alkopops) trinken
  • Jugendliche bis 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keine Shisha rauchen

4) Schulische Suchtprävention

Gemeinsam mit Sven Wiesel und Laura Kemper aus der Sucht- und Drogenberatung Gevelsberg und Bettina Frauenstein von der Kreispolizei Ennepe Ruhr findet mit allen weiterführenden Schulen die Schulische Suchtprävention meist mit dem Jahrgang 7 statt. Die hauptsächlich zweitätige Veranstaltung informiert und klärt über Sucht und Drogen auf und bietet den Schülern mehrere Ansprechpartner bei Bedarf an, ebenso wie eine Plattform über das Thema kritisch diskutieren zu können.

Ansprechpartner/in:

Adriana Ruiu (Kontakt …)

5) Projekte

Ganz nach Bedarf der Schulen finden im Rahmen des Erzieherischen Jugendschutzes Projekte mit weiterführenden Schulen statt. Hierbei geht es beispielsweise um die Bearbeitung von Mobbing an der Schule oder um die Faszination Rechtsextremismus bei Jugendlichen.

Ansprechpartner/in:

Adriana Ruiu (Kontakt …)